AGB's

Anfragen, Reservierungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die "Fiore Gästezimmer"
Stand: 01.07.2020

Fiore Gästezimmer GmbH & Co. KG
Hauptstr. 76
97839 Esselbach
E-mail: info@fiore-gaestezimmer.de
Tel Nr. : 0173/2662722
nachstehend "Fiore Gästezimmer" genannt



1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen Fiore Gästezimmer mit Dritten abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Fiore Gästezimmer.

1.2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Fiore Gästezimmer und dem Gast individuell vereinbart wurden.



2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung) der durch Fiore Gästezimmer angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung

2.2. Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen

2.3. Ist der Antragssteller nicht identisch mit dem Gast, so haften Beide für die vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Davon unabhängig ist jeder Antragsteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen insbesondere auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Gast weiterzuleiten.

2.4. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Fiore Gästezimmer ist nicht zulässig. Fiore Gästezimmer ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Zimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.



3. Preise und Leistungen

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von Fiore Gästezimmer gegenüber Dritten

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, im Voraus per Überweisung zu bezahlen inklusive der Kaution (siehe 3.5).

3.5. Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 25 Tage berechnen wir eine Kaution in Höhe von 50,00 €.
Ab einer Aufenthaltsdauer von 26 Tagen berechnen wir eine Kaution in Höhe von 150,00 €.

3.6. Nach ordnungsgemäßer Übergabe der Mietsache wird die Kaution binnen 10 Tagen zurück Erstattet per Überweisung



4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1. Fiore Gästezimmer räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat Fiore Gästezimmer Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Die Stornierung einer bestätigten Zimmerreservierung bis zu 14 Tage vor Anreise ist kostenfrei. Stornierungen danach werden mit 50 % des Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen von weniger als 7 Tagen vor Anreise erfolgt keine Rückerstattung.

4.2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies Fiore Gästezimmer rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.3. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern Fiore Gästezimmer dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat Fiore Gästezimmer keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.



5. Rücktritt von Fiore Gästezimmer

5.1. Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.1 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.4 vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

höhere Gewalt oder andere vom Fiore Gästezimmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

Fiore Gästezimmer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Fiore Gästezimmer in der Öffentlichkeit gefährden kann;

eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.4 vorliegt;

5.4. Fiore Gästezimmer hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.



5.5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz



6. An- und Abreise

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, Fiore Gästezimmer hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.



7. Nichtraucherunterkünfte

7.1. Die Unterkünfte von Fiore Gästezimmer sind Nichtraucherunterkünfte. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Fiore Gästezimmer das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 150,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Fiore Gästezimmer einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.



8. Haustiere

8.1. Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung von Fiore Gästezimmer. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Falls Fiore Gästezimmer dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Gäste und Mitarbeiter darstellt.

8.2. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 5,00 pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden- Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.



9. Haftung

9.1. Fiore Gästezimmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Fiore Gästezimmer ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.3. Bei Diebstahl oder Verlust von Eigentum hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung des Wertes durch den Vermieter Fiore Gästezimmer.





9.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Fiore Gästezimmer auftreten, wird Fiore Gästezimmer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen

9.5. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Fiore Gästezimmer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

9.6. Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

9.7. Die Benutzung des Internets für illegale Downloads (z. B. Filesharing P2P) ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung haftet der Verursacher für alle daraus entstehenden Kosten.





10. Schlussbestimmungen

10.1. Grundsätzlich hat der Vermieter und dessen Mitarbeiter das Recht die Mietsache ohne Ankündigung zu betreten. Beispielsweise für Reinigung und Reparaturarbeiten.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gemünden am Main.